Website-Inhaberschaft in Google mittels DNS-Eintrag nachweisen

Dienstag, 27. April 2010 von Thomas Büry
Google

In den Google Webmaster-Tools kann die Inhaberschaft einer Website zusätzlich zu den bisher bestehenden Methoden, die Meta-Tags anzupassen oder eine entsprechende HTML-Datei auf den Server hochzuladen, nun mittels DNS-Eintrag überprüft werden.

Diese neue Methode hat den Vorteil, dass die Bestätigung, der Inhaber der gesamten Domain inklusive aller Unterdomains und somit aller Websites zu sein, nur noch einmal statt für jede Subdomain oder jede einzelne Website zu erfolgen hat.

Dies kann entweder über die Startseite “Überprüfung” oder über die Webmaster-Tools erfolgen.

Dazu sind die folgenden Schritte nötig:

1. Zunächst fügen Sie eine Domain, z.B. www.example.com, Ihrem Google-Konto hinzu:

Website dem Google Konto hinzufügen

Website dem Google-Konto hinzufügen


2. Danach wählen Sie auf der Überprüfungsseite die Methode “Einen DNS-Datensatz hinzufügen” aus:

Überprüfungsmethode "DNS-Eintrag hinzufügen" auswählen

Überprüfungsmethode "DNS-Eintrag hinzufügen" auswählen


3. Fügen Sie nun als Nächstes den angezeigten TXT-Eintrag zur DNS-Konfiguration Ihrer Domain hinzu (mehrere Einträge sind hier erlaubt) und klicken danach auf “Bestätigen”:

TXT-Eintrag DNS-Konfiguration hinzufügen

TXT-Eintrag DNS-Konfiguration hinzufügen


4. Google sucht nun nach dem TXT-Datensatz. Ist dieser vorhanden, werden Sie ein bestätigter Inhaber der hinzugefügten Domain inkl. aller damit verknüpften Websites und Subdomains.

Da es jedoch eine Weile dauern kann, bis die DNS-Datensätze hochgeladen wurden, kann es vorkommen, dass Google sie nicht sofort finden kann:

DNS-Überprüfung fehlgeschlagen

DNS-Überprüfung fehlgeschlagen


Google führt jedoch regelmäßige Prüfungen bezüglich der DNS-Datensätze durch, so dass Sie automatisch ein bestätigter Inhaber Ihrer Domain werden, sobald Google den DNS-Datensatz gefunden hat.

Die Überprüfung per DNS-Datensatz ist allerdings eher für fortgeschrittene Nutzer gedacht. Diejenigen, die sich nicht gut genug mit dieser neuen Überprüfungsmethode auskennen, sollten deshalb laut Google weiterhin die beiden anderen Methoden verwenden.

Quelle: googlewebmastercentral.blogspot.com

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